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Das Qualitätssystem


Das dreistufige Qualitätssystem im Fertighausbau:
Was bedeuten die Zeichen?

Das QDF-Gütesiegel

Die Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) ist ein Zusammenschluss der führenden deutschen Hersteller von Holzfertighäusern. Mit ihrer Satzung haben sie sich zu höchsten Anforderungen an ihre Bauweise, die verwendeten Materialien, die Werksfertigung und die Montage auf der Baustelle verpflichtet. Die Unternehmen unterziehen ihre vorgefertigten Bauelemente erstens einer amtlich anerkannten Überwachung. Zusätzliche Kontrollen auf der Baustelle sichern zweitens, dass die in der Bau- und Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsmerkmale eingehalten werden und die Bauausführung allen Anforderungen gerecht wird. Mit Werksüberwachung wird drittens die Einhaltung der QDF-Satzung in den Produktionsstätten der Mitgliedsfirmen kontrolliert. Zu den Qualitätskriterien der QDF-Satzung zählen eine Raum und Fläche sparende Bauweise, ein Unterschreiten der Grenzwerte der Energieeinsparverordnung beim Jahres-Primärenergiebedarf des Hauses, ausschließlich aus naturbelassenem Holz hergestellte Holzwerkstoffe sowie eine trockene Bauweise, Vorfertigung, Lagerung und Montage. Außerdem werden strenge Anforderungen an den Umweltschutz und die Vertragsgrundlagen gestellt. Bei Streitigkeiten zwischen Hausherstellern der QDF und ihren Kunden vermittelt eine Ombudsstelle, die für den Kunden kostenfrei ist.

Das RAL-Gütezeichen Holzhausbau

RAL ist das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung. Das Gütezeichen Holzhausbau besteht aus zwei Teilen für die Herstellung und für die Montage des Hauses. Es wird durch die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF) vergeben. Ihre Güte- und Prüfbestimmungen regeln Inhalt und Umfang der Überwachung, die aus drei auf einander aufbauenden Teilen besteht: Der Erstprüfung, der Eigenüberwachung und der Fremdüberwachung. Ein positives Ergebnis der Erstüberwachung ist Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens. Weiter muss der Betrieb eine fortlaufende Eigenüberwachung durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Fremdüberwachung bedeutet, dass eine anerkannte Überwachungsstelle zwei Mal jährlich den Betrieb des Gütezeichenbenutzers auf die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen hin kontrolliert und sich die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung zeigen lässt.

Das Ü-Zeichen

Die technischen Bestimmungen für Bauarten und Bauprodukte werden durch die Bauordnungen der Bundesländer festgelegt und in den Bauregellisten veröffentlicht. Das von anerkannten Prüf- und Zertifizierungsstellen erteilte Übereinstimmungszeichen, kurz Ü-Zeichen, bestätigt die Übereinstimmung eines Produktes mit den Bestimmungen dieser Bauregellisten. Es ist zwingend vorgeschrieben, wenn ein Bauprodukt in Verkehr gebracht werden soll.

Diese Information wurde erstellt vom:

Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.
Flutgraben 2 - 53604 Bad Honnef
Tel. 02224/93770
Fax 02224/937777
www.bdf-ev.de


qdf-pyramide.pdf Das dreistufige Qualitätssystem im Fertighausbau